Strafanzeige gegen "Letzte Generation" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

Das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Christopher Förster hat Strafanzeige wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Mitglieder von "Letzte Generation" gestellt. Der im Berliner Bezirk Neukölln gewählte CDU-Politiker begründet diesen Schritt:

"Die Mitglieder von "Letzte Generation" begehen seit dem 24. Januar 2022 teils schwere Straftaten in Berlin, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten. Es handelt sich dabei stets um – zwischenzeitlich teilweise bereits verurteilte – Straftaten, die nicht nur Begleiterscheinung, sondern gezielter Mittelpunkt der Aktionen sind. Die Begehung von Straftaten ist geradezu herausgehobener Zweck dieser Vereinigung. Ihr Bild in der Öffentlichkeit wird allein dadurch geprägt.

Unabhängig davon, wie man deren erklärten Ziele einschätzt: der Zweck heiligt nicht die Mittel. Es kann nicht sein, dass Straftaten und die Gefährdung von Menschenleben zum Mittel der politischen Auseinandersetzung werden. Die "Letzte Generation" wird sich weiter radikalisieren. Das dürfen wir als Gesellschaft und Rechtstaat nicht hinnehmen. Sie müssen jetzt gestoppt werden."

Nach § 129 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.