Free Wifi Berlin

Anfrage Nr. 19/10711 vom 20. Januar 2022

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wann und warum hat der Senat entschieden, das Projekt Free Wifi Berlin nicht über den 31. Dezember 2021 hinaus zu verlängern?

Zu 1.: Eine umfassende Überprüfung des Pilotprojekts unter Einbindung externen Sachverstands offenbarte im Laufe des Jahres 2021 die Notwendigkeit einer strategischen Neuausrichtung des Projekts.

2. Welche Kosten wurden seit Start des Pilotprojektes jährlich verursacht?

Zu 2.: Die jährlichen Kosten des Pilotprojekts ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Jahr Kosten (brutto)

2015 11.500,46 €
2016 170.642,60 €
2017 207.315,51 €
2018 1.438.732,26 €
2019 566.466,15 €
2020 406.360,73 €
2021 408.230,37 €
Gesamt 3.209.248,08 €

3. Welche Nutzerzahlen hatte das Projekt jeweils pro Jahr?

Zu 3.: Die jährlichen Nutzungszahlen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Im Zeitraum 2018 bis 2021 hatte „Free WiFi Berlin“ somit durchschnittlich etwa 71,4 Millionen Zugriffe pro Jahr.

Jahr Anzahl Zugriffe

2018 49.274.521
2019 100.361.420
2020 87.035.591
2021 48.800.106

4. Welche Erweiterungsstufen gab es und wie hat sich die Zahl der Hotspots und Standorte dabei entwickelt?

Zu 4.: Im Dezember 2017 wurde eine vertragliche Vereinbarung für eine Erweiterung der WLAN-Hotspots zwischen dem Land Berlin und der abl social federation GmbH (abl) geschlossen. In der Folge erhöhte sich die Anzahl der Access Points von 656 Stück im Jahr 2016 um 1.373 auf insgesamt 2.029 Stück im Jahr 2018. Die Anzahl der Standorte erhöhte sich hierbei von 301 auf insgesamt 499 Standorte.

5. Waren weitere Erweiterungsstufen geplant und wenn ja, was waren die Kosten für diese Planungen?

Zu 5.: Bei den Überlegungen, wie der WLAN-Betrieb weiter ausgebaut und über die Pilotphase hinaus fortgeführt werden soll, sind im Zusammenhang mit einer rechtlichen und technischen Begleitung Kosten in Höhe von insgesamt 68.120,20 € brutto entstanden.

6. Wie beurteilt der Senat das Projekt Free Wifi Berlin abschließend?

Zu 6.: Mit dem von der Senatskanzlei im Jahr 2015 ins Leben gerufenen Pilotprojekt “Free WiFi Berlin” ist über die Jahre ein umfangreiches WLAN-Angebot im ganzen Stadtgebiet für Berlinerinnen und Berliner sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt entstanden. Die hohe Akzeptanz und Resonanz in der Bevölkerung hat bereits während der Pilotphase zu einem weiteren Ausbau des Angebots in Verantwortung der Senatskanzlei geführt. Angesichts des gesellschafts- und digitalpolitischen Interesses soll deshalb an einer Fortführung und einem Ausbau des WLAN-Projekts festgehalten werden. Der kontinuierlich gewachsene Umfang der Pilotphase und die geplante Verstetigung des Projekts erfordern jedoch den Sachverstand einer auf IT-Projekte spezialisierten Stelle für die Projektsteuerung und das Projektmanagement. Daher hat die Senatskanzlei entschieden, das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) mit der Überführung in einen Regelbetrieb und dessen anschließender Betreuung zu beauftragen. Hierfür laufen derzeit Gespräche zwischen der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (SenInnDS) und dem ITDZ Berlin. Ziel ist es, den dort vorhandenen technischen Sachverstand zu nutzen und Synergieeffekte zu erzeugen.

7. Welche Maßnahmen sind notwendig, um als Zwischenlösung einen Weiterbetrieb zu ermöglichen?

Zu 7.: Der bisherige Betreiber abl bietet den einzelnen Standorte auf einzelvertraglicher Basis an, freies WLAN für eine Übergangszeit vor Ort weiter zu betreiben. Für die Standorte entstehen dabei nur geringe Kosten. Die Umsetzung erfolgt, sobald die Standorte die Entscheidung getroffen haben, das WLAN-Angebot weiter nutzen zu wollen. Die Senatskanzlei hat die Standortgeber, Standorte und Kooperationspartner über die Möglichkeiten eines Übergangsbetriebs informiert. Weiterhin unterstützt die Senatskanzlei die Bezirke beratend bei der Realisierung des Übergangsbetriebs und hilft bei der Zusammenarbeit mit abl.

8. Warum wurden Maßnahmen für den Weiterbetrieb nicht schon früher eingeleitet?

Zu 8.: Die Überlegungen, wie der Betrieb über die Pilotphase hinaus fortgeführt werden soll, sollten bereits im Jahr 2020 konkretisiert werden. Wie bei vielen Vorhaben kam es bei den weiteren Prüfungen und der Vorbereitung der geplanten Ausschreibungen aufgrund der Corona-Pandemie zu Verzögerungen. So war es notwendig, sich auf die Stabilisierung der Medienwirtschaft in der Krise zu konzentrieren und dazu neue Konzepte zu entwickeln sowie finanzielle Hilfsprogramme zu betreuen. Eine umfassende Überprüfung des Projekts unter Einbindung externen Sachverstands offenbarte dann im Laufe des Jahres 2021 die Notwendigkeit einer vollständigen Neuausrichtung.

9. Wie sehen die konkreten Planungsschritte für die von der Regierenden Bürgermeisterin angekündigte Vergabe für einen Regelbetrieb von kostenlosen Hotspots aus?

Zu 9.: Der Zeitplan für die Planungsschritte zur Vergabe und Umsetzung des Regelbetriebs wird aktuell gemeinsam mit SenInnDS und dem ITDZ Berlin abgestimmt. Die Vergabe befindet sich in der Vorbereitungsphase. In dieser erfolgt die Definition der Anforderungen und eine Klärung der haushalterischen Voraussetzungen. Im Anschluss soll das ITDZ Berlin noch im ersten Halbjahr 2022 mit der offenen Ausschreibung eines dienstleistungsbasierten Fremdbetreibermodells beauftragt werden. In diesem Zusammenhang sind Standorterhebungen und -erkundungen erforderlich. Die weiteren Planungsschritte umfassen die Projektinitiierung sowie die Planung der Umsetzung, die Umsetzung und den Betrieb.

10. Welche quantitativen und qualitativen Verbesserungen zum Pilotprojekt Free Wifi Berlin wird es beim Regelbetrieb geben?

Zu 10.: Bei dem Regelbetrieb wird ein zeitlich unbefristetes und werbefreies, auf Dauer angelegtes WLAN-Angebot des Landes Berlin angestrebt. Nach der Wiederherstellung des vollen Betriebs ist zudem ein weiterer Ausbau des Angebots mit weiteren Standorten vorgesehen. Weiterhin sollen die Kooperationen fortgesetzt und ausgebaut werden.

Berlin, den 03. Februar 2022

Die Regierende Bürgermeisterin In Vertretung Dr. Severin Fischer Chef der Senatskanzlei