Pop-Up-Busspuren ohne Bürgerbeteiligung

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie werden Anwohner für die am 28. März 2022 angekündigte Einrichtung von neun Pop-Up-Busspuren informiert?

Antwort zu 1: Die Information der Bevölkerung erfolgt allgemein und unverbindlich über verschiedene Medien. Die verbindliche Bekanntgabe der neuen Verkehrsregelungen erfolgt durch die Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen bzw. die Aufbringung entsprechender Fahrbahnmarkierungen.

Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es für Anwohner, auf die Einrichtung dieser Busspuren Einfluss zu nehmen?

Antwort zu 2: Gegen Verkehrszeichen, die – so wie dies bei Bussonderfahrstreifen der Fall ist – ein bestimmtes Verbot oder Gebot auslösen, steht Betroffenen der Verwaltungsrechtsweg offen.

Frage 3: Gibt es für Anwohner eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Anordnung der Busspuren?

Antwort zu 3: Siehe Antwort zu Frage 2, wobei das Verfahren gemäß § 67 Abs. 2 des Allgemeines Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin mit der Erhebung des Widerspruchs beginnt.

Frage 4: Wie viele Parkplätze fallen für die neun angekündigten Busspuren jeweils weg? (Bitte um Auflistung nach den jeweiligen Standorten/Bezirken

Frage 5: Wie wird der Wegfall von Parkplätzen kompensiert, um eine Verstärkung des Parkdrucks auf Seitenstraßen zu reduzieren?

Antwort zu 4 und 5: Vorbemerkung: Soweit nachstehend von „Parkplätzen“ die Rede ist, betrifft dies ganz überwiegend keine gesondert ausgewiesenen Parkflächen, sondern lediglich die Option, am rechten Fahrbahnrand parken zu dürfen. Für den Wegfall dieser Möglichkeit wird ein Ausgleich im Umfeld nicht vorgesehen.

Charlottenburg-Wilmersdorf
Hubertusallee (von Herthastraße bis Lynarstraße)
Die Länge des Bussonderfahrstreifens beläuft sich auf ca. 300 m und ist befristet auf die Zeit Montag bis Freitag von 6 bis19 Uhr. Während dieser Zeit fallen ca. 21 Parkplätze weg. Wegen der geringen Fahrbahnbreite musste auch in der Gegenrichtung ein Haltverbot angeordnet werden; dadurch fallen unbefristet ca. 20 Parkplätze weg.

Kurt-Schumacher-Damm (von Heckerdamm bis Jakob-Kaiser-Platz)
Es fallen keine Parkplätze weg, da dort bereits ein absolutes Haltverbot vorhanden war.

Spandauer Damm (von Kirschenallee bis Soorstraße)
Dort war vorher bereits durch eine sogenannte Wirtschaftsspur das Parken untersagt. Diese wird jetzt in einen Bussonderfahrstreifen mit angepassten Geltungszeiten umgewandelt.

Neukölln
Britzer Damm (von Mohriner Allee bis Fulhamer Allee)
Während der Geltungszeit des Bussonderfahrstreifens von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr, Sa 12 bis19 Uhr fallen ca. 50 Parkplätze weg, allerdings war in diesem Bereich vorher das Parken am Vormittag bereits durch ein Haltverbot untersagt.

Britzer Damm (von Fulhamer Allee/Tempelhofer Weg bis Hermannstraße)
Der Bussonderfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen ist befristet auf Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr, Samstag 7 bis19 Uhr. In dieser Zeit stehen ca. 100 Parkplätze nicht mehr zur Verfügung.

Ringslebenstraße (von Heideläuferweg bis Buckower Damm)
In der Zeit von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr fallen ca. 10 Parkplätze weg.

Spandau
Brunsbütteler Damm (von Wilhelmshavener Straße bis vor Klosterstraße)
Es fallen keine Parkplätze weg, da der Bussonderfahrstreifen in Mittellage markiert wird und im Seitenraum weiter geparkt werden kann.

Tempelhof-Schöneberg
Hildburghauser Straße (von Waldsassener Straße bis Marienfelder Allee)
Es fallen ca. 20 Parkplätze weg.

Berlin, den 14.04.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschut